Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kursiv geschriebene Abschnitte betreffen nur die Waldspielgruppe

(1) Anmeldung

Die Anmeldung eines Kindes ist gültig, sobald die Anmeldung unterzeichnet eingegangen ist und von der Spielgruppe Chnopfdruckli bestätigt wurde, dass der Platz zur Verfügung steht. Wir versuchen alle Wünsche zu berücksichtigen, jedoch kann es aufgrund grosser Nachfrage dazu führen, dass dies nicht immer möglich ist.

(2) Ferien, Feiertage, Feiertagsbrücken

Die Ferien und Feiertage richten sich nach dem Schulferienplan der Gemeinde Frick. Das Spielgruppenjahr beginnt jeweils 1 Woche nach Ende der Sommerferien.

(3) Ausfall Spielgruppe / Höhere Gewalt

Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppenleiterin sind wir bemüht, eine Vertretung zu organisieren. Sollte eine Spielgruppenleiterin über längere Zeit ausfallen, werden die anteiligen Beiträge zurückerstattet.

In der Waldspielgruppe kann es vorkommen, dass ein Morgen wegen nicht zumutbaren Wetterbedingungen abgesagt werden muss. Sollte dies eintreten, so wird am selben Tag am Nachmittag die Waldspielgruppe als Innenspielgruppe angeboten.

Einzelne Ausfälle infolge höherer Gewalt werden nicht vergütet.

(4) Durchführung

Die Spielgruppe behält sich das Recht vor, einzelne Gruppen bei Unterbelegung (unter 80%) nicht durchzuführen. Die Ankündigung dazu erfolgt spätestens zwei Monate im Voraus zum nächsten Quartal.

(5) Ferien, Krankheit

Kranke Kinder können nicht betreut werden. Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit oder Ferien entbindet nicht von der Beitragspflicht. Ferienabwesenheiten müssen im Voraus der Spielgruppenleiterin mitgeteilt werden.

(6) Kosten

Innenspielgruppe: CHF 120 pro Halbtag / Monat (inklusive Znüni)
(Beispiel: 1x pro Woche = 1 Halbtag = CHF 120 im Monat)

Waldspielgruppe: CHF 120 pro Halbtag / Monat (inklusive Znüni)

Zahlbar sind 10 ½ Monate, Juli und der halbe August sind beitragsfrei. Die Schulferien (14 Wochen) sind in der Beitragsberechnung berücksichtigt, das heisst Sie bezahlen nur die effektiven Spielgruppenwochen (38), aufgeteilt auf vier Quartalsraten, welche im Voraus zu bezahlen sind (jeweils per 15.08., 30.09., 31.12., 31.03.). Falls Sie eine monatliche Vorauszahlung vorziehen, setzen Sie sich bitte mit unserem Kassier in Verbindung. Ausfälle wegen Krankheit oder Unfall des Kindes, Urlaub, Umzug oder anderen persönlichen Gründen werden nicht zurückerstattet. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail, unter Umständen kann es beim ersten Mal im SPAM-Ordner landen.

Die Kosten verstehen sich inkl. Material, Raummiete, Lohn der Leiterinnen etc. Der Beitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, d.h. bezahlt wird der für Ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.

CHF 40 / Jahr (Mitgliederbeitrag Aktive Verein Spielgruppe Chnopfdruckli)

Dies ist ein einmaliger, jährlicher Beitrag, der unabhängig der Anzahl besuchter Halbtage gilt. Besuchen im gleichen Jahr Geschwister die Spielgruppe, ist der Beitrag nur einmal pro Familie geschuldet. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert, sondern erlischt auf Ende Spielgruppenjahr.

Bei Nichtbezahlung der Beiträge wird das Kind aus der Spielgruppe ausgeschlossen.

Wird der Spielgruppenplatz fremdfinanziert, z.B. durch Caritas oder durch die Gemeinde, muss die Spielgruppe informiert und vor Beginn des Spielgruppenjahres eine Kostengutsprache vorgelegt werden.

(7) Mahngebühren

Für die erste Zahlungserinnerung entstehen keine Mahngebühren, für die zweite Mahnung betragen die Mahngebühren CHF 10, für die dritte Mahnung CHF 20.

(8) Kündigung

Die Anmeldung ist für 1 Spielgruppenjahr gültig (jeweils August bis Juli) ohne automatische Verlängerung. Die unterjährige Kündigung des Spielgruppenplatzes erfolgt schriftlich per Post oder via E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.

Die Zeit nach den Sommerferien bis zu den Herbstferien gilt nur für die neu eintretenden Kinder als Probezeit. In dieser Zeit gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von 7 Tagen.

Eine verspätete Kündigung führt zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages mit entsprechenden Kostenfolgen.

(9) Allergien, Medikamente und andere gesundheitliche Probleme

Die Eltern sind verpflichtet, die Spielgruppe über Allergien, die Einnahme von Medikamenten, Fördermassnahmen (Logopädie, Ergotherapie etc.) und andere gesundheitliche Themen vorgängig schriftlich zu informieren.

Bei Kindern, die durch ihr Verhalten in der Gruppe Schwierigkeiten bereiten, ist die Leiterin auf Mithilfe und Unterstützung der Eltern bzw. der erziehungsberechtigten Person angewiesen. Ist ein Kind trotz intensiver Bemühungen in der Gruppe nicht mehr tragbar, kann der Vertrag sofort aufgelöst werden.

(10) Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes ist Sache der Eltern.

(11) Bildmaterial

Gemäss den Eidgenössischen Datenschutzbestimmungen ist es den Eltern untersagt, Fotos von Kindern und Vereinsmitgliedern, ohne dessen ausdrückliches Einverständnis zu publizieren (Webseite, Zeitung etc.). Der Spielgruppenverein behält sich vor, Bildmaterial für die Vereinshomepage oder Zeitungsartikel zu verwenden. Falls dies nicht erwünscht ist, bitte bei der Anmeldung entsprechend markieren.

(12) Mitbringen

Die Finken werden Anfang Spielgruppenjahr in der Spielgruppe deponiert. Das Znüni wird gemeinsam mit den Kindern zubereitet. Die Kinder nehmen nur ihr eigenes Getränk mit.

Das Znüni in der Waldspielgruppe wird gemeinsam mit den Kindern im Wald zubereitet. Die Kinder nehmen nur ihr eigenes Getränk und ihr eigenes Geschirr mit. Weitere Informationen erhalten Sie in einem separaten Merkblatt für die Waldspielgruppe.

(13) Kleider

Bitte legen Sie Ihrem Kind immer Kleider an, welche auch schmutzig werden dürfen und vor allem bequem sind.

Kinder, welche die Waldspielgruppe besuchen, erhalten ein separates Merkblatt zum Thema Kleidung und Ausrüstung, da die richtige Kleidung draussen von sehr grosser Bedeutung ist.

(14) Spielsachen

Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Spielsachen mit. Für mitgebrachte Spielsachen, Kleider oder andere Gegenstände kann keine Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

(15) Geburtstag

Gerne feiern wir in der Gruppe den Geburtstag Ihres Kindes. Die Eltern müssen nichts vorbereiten, wir machen jeweils Popcorn mit unserer eigenen, kleinen Popcornmaschine .

(16) Heimweh

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Kinder, die beim Abschied weinen, sich meist schnell wieder beruhigen. Sollte Ihr Kind sein Gleichgewicht nicht wiederfinden oder wir das Gefühl haben, dass es ihm nicht gut geht, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

(17) Elterngespräche

Auf Wunsch werden Elterngespräche durchgeführt - sprecht die Spielgruppenleiterin einfach an. Wenn uns etwas auffällt, das wir gerne mit Ihnen besprechen würden, kommen wir auf Sie zu.

(18) Elternmithilfe

Wir sind darauf angewiesen, dass sich die Eltern am Spielgruppenalltag beteiligen, dazu gehören z.B. Kuchen backen für Anlässe, Mitwirken bei sonstigen Anlässen, Sammeln von Werkmaterialien, Teilnahme an der GV, Basteln der Fasnachtskostüme, etc.

In der Waldspielgruppe gibt es vor Beginn des Spielgruppenjahres einen Kennenlern– und Aufbautag. Es ist möglich, dass es auch im Laufe des Jahres für allfällige Aufbauarbeiten oder Neugestaltungen des Waldplatzes zu einem gemeinsamen Werktag kommt und wir auf eure Mithilfe angewiesen sein werden.

(19) Bringen / Holen

Bitte teilen Sie uns immer mit, wenn jemand Ihr Kind abholt den oder die wir nicht kennen. Wir geben das Kind erst mit, wenn wir Sie erreicht haben. 

Der Hin- und Rückweg zum Treffpunkt der Waldspielgruppe muss selbst organisiert werden.

 

Frick, Oktober 2024

Spielgruppe Chnopfdruckli